StartMWST-Rückerstattung
Mehrwertsteuer aus dem Ausland, sauber zurückgeholt.
Für Schweizer Transport- und Reiseunternehmen übernehmen wir die Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer – von der Steuervertretung bis zur Gutschrift.
Länder, in denen wir für Sie zurückfordern
-
AT
Österreich
20 %Normalsatz
Ermässigt 4,9 / 10 / 13 %
Pro Jahr sind 2–3 Umsätze nach Österreich vorgeschrieben, damit die Rückerstattung gewährleistet ist.
- DE Deutschland 19 %Normalsatz Ermässigt 7 %
- FR Frankreich 20 %Normalsatz Ermässigt 2,1 / 5,5 / 10 %
- BE Belgien 21 %Normalsatz Ermässigt 6 / 12 %
-
IT
Italien
22 %Normalsatz
Ermässigt 4 / 5 / 10 %
Die Unterlagen werden gemäss Vorlage notariell beglaubigt und mit Apostille versehen. Sie gelten bis auf Widerruf.
- LU Luxemburg 17 %Normalsatz Ermässigt 3 / 8 / 14 %
- NL Niederlande 21 %Normalsatz Ermässigt 9 %
- ES Spanien 21 %Normalsatz Ermässigt 4 / 10 %
- PT Portugal 23 %Normalsatz Ermässigt 6 / 13 %
- NO Norwegen 25 %Normalsatz Ermässigt 12 / 15 %
- DK Dänemark 25 %Normalsatz Kein ermässigter Satz
- FI Finnland 25,5 %Normalsatz Ermässigt 10 / 13,5 %
- PL Polen 23 %Normalsatz Ermässigt 5 / 8 %
- AT Österreich 20 %Normalsatz Ermässigt 4,9 / 10 / 13 %
- DE Deutschland 19 %Normalsatz Ermässigt 7 %
- SI Slowenien 22 %Normalsatz Ermässigt 5 / 9,5 %
- HR Kroatien 25 %Normalsatz Ermässigt 5 / 13 %
- IT Italien 22 %Normalsatz Ermässigt 4 / 5 / 10 %
- FR Frankreich 20 %Normalsatz Ermässigt 2,1 / 5,5 / 10 %
Normalsätze und ausgewählte ermässigte Sätze, Stand Oktober 2026 (Quellen: Europäische Kommission, ESTV). Welche Ausgaben erstattungsfähig sind, prüfen wir für jeden Beleg einzeln.
So läuft die Rückerstattung ab
- 01
Vertretung regeln
Für jedes Land braucht es einen inländischen Steuervertreter – nur er kann Ihre Erklärung abgeben. Wir koordinieren die Ernennung und die nötigen Vollmachten.
- 02
Belege senden
Sie sammeln Ihre Originalbelege und senden sie uns jeweils bis spätestens zum 15. des Folgemonats.
- 03
Prüfen und einreichen
Wir prüfen jeden Beleg, stellen die Anträge zusammen und reichen sie fristgerecht bei der zuständigen Behörde ein.
- 04
Rückerstattung erhalten
Die zurückerstattete Mehrwertsteuer wird Ihrem Unternehmen gutgeschrieben. Sie behalten den Überblick über jeden Antrag.
Gut zu wissen
Jedes Land hat eigene Regeln und Ausschlussfristen. Damit nichts verfällt, behalten wir Termine und Formalitäten für Sie im Blick.
- Originalbelege
- Die Rückerstattung erfolgt auf Basis Ihrer Originalbelege. Bitte senden Sie diese monatlich bis zum 15. des Folgemonats.
- Steuervertretung
- Pro Land wird ein inländischer Steuervertreter ernannt. Die Koordination übernehmen wir.
- Österreich
- Pro Jahr sind 2–3 Umsätze nach Österreich vorgeschrieben, damit die Rückerstattung gewährleistet ist.
- Italien
- Die Unterlagen werden gemäss Vorlage notariell beglaubigt und mit Apostille versehen. Sie gelten bis auf Widerruf.
- Kosten
- Sie erhalten ein persönliches Angebot, abgestimmt auf Ihre Länder und Ihr Volumen.
Klären wir, was bei Ihnen zurückkommt.
Schicken Sie uns kurz, in welchen Ländern Sie unterwegs sind. Sie erhalten ein persönliches Angebot.