StartMWST-Rückerstattung

Mehrwertsteuer aus dem Ausland, sauber zurückgeholt.

Für Schweizer Transport- und Reiseunternehmen übernehmen wir die Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer – von der Steuervertretung bis zur Gutschrift.

Länder, in denen wir für Sie zurückfordern

  • AT Österreich 20 %Normalsatz Ermässigt 4,9 / 10 / 13 %

    Pro Jahr sind 2–3 Umsätze nach Österreich vorgeschrieben, damit die Rückerstattung gewährleistet ist.

  • DE Deutschland 19 %Normalsatz Ermässigt 7 %
  • FR Frankreich 20 %Normalsatz Ermässigt 2,1 / 5,5 / 10 %
  • BE Belgien 21 %Normalsatz Ermässigt 6 / 12 %
  • IT Italien 22 %Normalsatz Ermässigt 4 / 5 / 10 %

    Die Unterlagen werden gemäss Vorlage notariell beglaubigt und mit Apostille versehen. Sie gelten bis auf Widerruf.

  • LU Luxemburg 17 %Normalsatz Ermässigt 3 / 8 / 14 %
  • NL Niederlande 21 %Normalsatz Ermässigt 9 %
  • ES Spanien 21 %Normalsatz Ermässigt 4 / 10 %
  • PT Portugal 23 %Normalsatz Ermässigt 6 / 13 %
  • NO Norwegen 25 %Normalsatz Ermässigt 12 / 15 %
  • DK Dänemark 25 %Normalsatz Kein ermässigter Satz
  • FI Finnland 25,5 %Normalsatz Ermässigt 10 / 13,5 %
  • PL Polen 23 %Normalsatz Ermässigt 5 / 8 %

Normalsätze und ausgewählte ermässigte Sätze, Stand Oktober 2026 (Quellen: Europäische Kommission, ESTV). Welche Ausgaben erstattungsfähig sind, prüfen wir für jeden Beleg einzeln.

So läuft die Rückerstattung ab

  1. 01

    Vertretung regeln

    Für jedes Land braucht es einen inländischen Steuervertreter – nur er kann Ihre Erklärung abgeben. Wir koordinieren die Ernennung und die nötigen Vollmachten.

  2. 02

    Belege senden

    Sie sammeln Ihre Originalbelege und senden sie uns jeweils bis spätestens zum 15. des Folgemonats.

  3. 03

    Prüfen und einreichen

    Wir prüfen jeden Beleg, stellen die Anträge zusammen und reichen sie fristgerecht bei der zuständigen Behörde ein.

  4. 04

    Rückerstattung erhalten

    Die zurückerstattete Mehrwertsteuer wird Ihrem Unternehmen gutgeschrieben. Sie behalten den Überblick über jeden Antrag.

Gut zu wissen

Jedes Land hat eigene Regeln und Ausschlussfristen. Damit nichts verfällt, behalten wir Termine und Formalitäten für Sie im Blick.

Originalbelege
Die Rückerstattung erfolgt auf Basis Ihrer Originalbelege. Bitte senden Sie diese monatlich bis zum 15. des Folgemonats.
Steuervertretung
Pro Land wird ein inländischer Steuervertreter ernannt. Die Koordination übernehmen wir.
Österreich
Pro Jahr sind 2–3 Umsätze nach Österreich vorgeschrieben, damit die Rückerstattung gewährleistet ist.
Italien
Die Unterlagen werden gemäss Vorlage notariell beglaubigt und mit Apostille versehen. Sie gelten bis auf Widerruf.
Kosten
Sie erhalten ein persönliches Angebot, abgestimmt auf Ihre Länder und Ihr Volumen.

Klären wir, was bei Ihnen zurückkommt.

Schicken Sie uns kurz, in welchen Ländern Sie unterwegs sind. Sie erhalten ein persönliches Angebot.